Themenbereich:
Erhalt unserer Verbandsgemeinde für eine bürgernahe
Politik und Verwaltung der kurzen Wege
Das Land Rheinland-Pfalz bereitet derzeit
eine umfassende Verwaltungsreform vor.
Bereits im Vorfeld dieser Diskussionen haben die im
Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen und
Gruppierungen in ihrer Sitzung am 13.12.2007 eine
einstimmige Resolution für den Erhalt der
Verbandsgemeinde Kelber gefasst.
Diese Resolution kann unserer Internetseite
eingesehen werden.
Zunächst sollte auch nach Meinung der CDU in der
Verbandsgemeinde Kelberg eine Aufgabenneugliederung
vorgeschaltet und darauf aufbauend, wenn dann
überhaupt erforderlich, eine punktuelle
Gebietsreform angeschlossen werden.
Wichtig ist, dass insbesondere die Bürgernähe, d.h.
aufgabennah am Bürger durch Aufgabenneugliederung,
also möglichst auf einer niedrigen Verwaltungsebene
erfolgt. Kostenvergleich e zu Verbandsgemeinden
vergleichbarer Größe haben erbracht, dass gerade die
Verwaltungskosten unserer Verbandsgemeinde Kelberg
mit rund 168 € pro Einwohner und Jahr unter dem vom
Innenministerium Rheinland-Pfalz verbreiteten
Durchschnitt liegen. Im Nachfolgenden geben wir
Ihnen stichpunktartig Argumente die gegen einen
Zusammenschluss unserer Verbandsgemeinde mit anderen
Bereichen auflistet:
Stichpunktartige Darstellung von Argumenten
gegen einen Zusammenschluss von Flächen –
Verbandsgemeinde
1. Allgemein
- Bevor nicht geklärt ist, welche Aufgaben die
Verbandsgemeinden künftig übernehmen sollen,
kann nicht sachlich fundiert über
Gebietszuschnitte entschieden werden.
- Die Einwohnerzahl kann nicht allein
ausschlaggebender Maßstab sein. Die pauschale
Betrachtung der Verbandsgemeinden unter 10.000
Einwohnern, lässt schon den Schluss zu, dass
andere Maßstäbe (Flächengröße, Ortsgemeinden,
Finanzkraft, usw.) wenn überhaupt, nur
nachrangig Berücksichtigung finden.
- Die immer wieder betonte „Bürgernähe“
verbietet es, größere Flächen –
Verbandsgemeinden zusammen zu legen. Aufgaben
sollen soweit als möglich nahe beim Bürger
erledigt und nicht Rathäuser vom Bürger weg
verlegt werden.
- Gegen den Willen der örtlichen Gemeinschaft,
der Bevölkerung also, sollten keine
Gebietskörperschaften zusammengelegt werden.
- Das immer wieder hervorgehobene
ehrenamtliche Engagement ist bekanntermaßen
nirgendwo größer als in kleineren Kommunen. Je
kleiner die Gemeinde/Verbandsgemeinde, je größer
das unentgeltliche bzw. ehrenamtliche
Engagement.
- Durch den Zusammenschluss von
Verbandsgemeinden sind keine Kostensenkungen
möglich. Zu diesem Ergebnis kommt der
Rechnungshof Rheinland-Pfalz, bezogen auf die
Verwaltungskosten pro Einwohner. Danach sind die
Verwaltungskosten pro Einwohner in kleineren
Gebietskörperschaften deutlich niedriger als in
größeren Gebietskörperschaften. Hinzu kommen
wirtschaftliche Nachteile durch den Rückgang von
ehrenamtlichem und unentgeltlichem Engagement in
größeren Gebietseinheiten.
- Auch kleine Verwaltungseinheiten haben sich
in der Vergangenheit durchweg in der Lage
gezeigt, qualitativ hochwertige zusätzliche
Aufgaben zu übernehmen, z.B. Übernahme der
unteren Bauaufsichtsbehörden oder Einführung der
Doppik.
2. Bezogen auf die Verbandsgemeinde Kelberg
- Die Verbandsgemeinde Kelberg ist 140 km²
groß und hat 33 Ortsgemeinden sowie 4
Ortsbezirke.
- Die für einen Zusammenschluss in Frage
kommenden angrenzenden Verbandsgemeinden sind
nicht mindergroß, bei einem Zusammenschluss mit
der Verbandsgemeinde Daun entstünde
beispielsweise ein monströses Gebilde mit über
70 Gemeinden.
- Die Aussage des Rechnungshofes, wonach
kleinere Gebietskörperschaften niedrigere
Verwaltungskosten pro Einwohner verursachten
findet sich in der Verbandsgemeinde Kelberg
bestätigt. Die Personalkosten pro Einwohner der
Verwaltung in Kelberg liegen erheblich unter den
Personalkosten pro Einwohner deutlich größerer
Verbandsgemeinde.
- In der Verbandsgemeinde Kelberg konnten in
erheblichem Umfange zusätzliche Geldmittel durch
unentgeltliches Engagement von Bürgern
eingespart werden, z.B. aktuell erhebliche
unentgeltliche Eigenleistungen beim Bau der
Feuerwehrhäuser in Mannebach und Retterath.
- Die wirtschaftliche Lage der
Verbandsgemeinde Kelberg und ihrer 33
Ortsgemeinden ist gut. Alle VG-Haushalte der
letzten Jahrzehnte konnten ausgeglichen werden.
Die ersten doppischen Haushaltspläne wiesen
deutliche Überschüsse im Ergebnis- und
Finanzhaushalt aus. Alle Ortsgemeinden verfügen
über ausgeglichene Jahresrechnungen. Weder die
Verbandsgemeinde noch eine Ortsgemeinde erhalten
Bedarfszuweisungen. Fast alle Ortsgemeinden sind
schuldenfrei. Insgesamt verfügen die
Ortsgemeinden über Rücklagen von ca. 8,2 Mio. €,
das sind mehr als 1.000,00 € pro Einwohner.
- Außer der Einwohnerzahl gibt es in der
Verbandsgemeinde Kelberg überhaupt keine
Anhaltspunkte die für einen Zusammenschluss mit
einer anderen Verbandsgemeinde sprechen.
- Dies sieht die Bevölkerung, die örtliche
Gemeinschaft so, deshalb haben sich alle sechs
im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen
und Gruppierungen auch in einer Resolution
einhellig gegen den Zusammenschluss der
Verbandsgemeinde Kelberg mit einer anderen
Verbandsgemeinde ausgesprochen.
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