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Kommunalwahl
26. Mai 2019
 

 


Themenbereich:

Erhalt unserer Verbandsgemeinde für eine bürgernahe Politik und Verwaltung der kurzen Wege

Das Land Rheinland-Pfalz bereitet  derzeit eine umfassende Verwaltungsreform vor.
Bereits im Vorfeld dieser Diskussionen haben die im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen in ihrer Sitzung am 13.12.2007 eine einstimmige Resolution für den Erhalt der Verbandsgemeinde Kelber gefasst.
 
Diese Resolution kann unserer Internetseite eingesehen werden.
Zunächst sollte auch nach Meinung der CDU in der Verbandsgemeinde Kelberg eine Aufgabenneugliederung vorgeschaltet und darauf aufbauend, wenn dann überhaupt erforderlich, eine punktuelle Gebietsreform angeschlossen werden.
 
Wichtig ist, dass insbesondere die Bürgernähe, d.h. aufgabennah am Bürger durch Aufgabenneugliederung, also möglichst auf einer niedrigen Verwaltungsebene erfolgt. Kostenvergleich e zu Verbandsgemeinden vergleichbarer Größe haben erbracht, dass gerade die Verwaltungskosten unserer Verbandsgemeinde Kelberg mit rund 168 € pro Einwohner und Jahr unter dem vom Innenministerium Rheinland-Pfalz verbreiteten Durchschnitt liegen. Im Nachfolgenden geben wir Ihnen stichpunktartig Argumente die gegen einen Zusammenschluss unserer Verbandsgemeinde mit anderen Bereichen auflistet:

Stichpunktartige Darstellung von Argumenten gegen einen Zusammenschluss von Flächen – Verbandsgemeinde

1. Allgemein

  • Bevor nicht geklärt ist, welche Aufgaben die Verbandsgemeinden künftig übernehmen sollen, kann nicht sachlich fundiert über Gebietszuschnitte entschieden werden.
  • Die Einwohnerzahl kann nicht allein ausschlaggebender Maßstab sein. Die pauschale Betrachtung der Verbandsgemeinden unter 10.000 Einwohnern, lässt schon den Schluss zu, dass andere Maßstäbe (Flächengröße, Ortsgemeinden, Finanzkraft, usw.) wenn überhaupt, nur nachrangig Berücksichtigung finden.
  • Die immer wieder betonte „Bürgernähe“ verbietet es, größere Flächen – Verbandsgemeinden zusammen zu legen. Aufgaben sollen soweit als möglich nahe beim Bürger erledigt und nicht Rathäuser vom Bürger weg verlegt werden.
  • Gegen den Willen der örtlichen Gemeinschaft, der Bevölkerung also, sollten keine Gebietskörperschaften zusammengelegt werden.
  • Das immer wieder hervorgehobene ehrenamtliche Engagement ist bekanntermaßen nirgendwo größer als in kleineren Kommunen. Je kleiner die Gemeinde/Verbandsgemeinde, je größer das unentgeltliche bzw. ehrenamtliche Engagement.
  • Durch den Zusammenschluss von Verbandsgemeinden sind keine Kostensenkungen möglich. Zu diesem Ergebnis kommt der Rechnungshof Rheinland-Pfalz, bezogen auf die Verwaltungskosten pro Einwohner. Danach sind die Verwaltungskosten pro Einwohner in kleineren Gebietskörperschaften deutlich niedriger als in größeren Gebietskörperschaften. Hinzu kommen wirtschaftliche Nachteile durch den Rückgang von ehrenamtlichem und unentgeltlichem Engagement in größeren Gebietseinheiten.
  • Auch kleine Verwaltungseinheiten haben sich in der Vergangenheit durchweg in der Lage gezeigt, qualitativ hochwertige zusätzliche Aufgaben zu übernehmen, z.B. Übernahme der unteren Bauaufsichtsbehörden oder Einführung der Doppik.

2. Bezogen auf die Verbandsgemeinde Kelberg

  • Die Verbandsgemeinde Kelberg ist 140 km² groß und hat 33 Ortsgemeinden sowie 4 Ortsbezirke.
  • Die für einen Zusammenschluss in Frage kommenden angrenzenden Verbandsgemeinden sind nicht mindergroß, bei einem Zusammenschluss mit der Verbandsgemeinde Daun entstünde beispielsweise ein monströses Gebilde mit über 70 Gemeinden.
  • Die Aussage des Rechnungshofes, wonach kleinere Gebietskörperschaften niedrigere Verwaltungskosten pro Einwohner verursachten findet sich in der Verbandsgemeinde Kelberg bestätigt. Die Personalkosten pro Einwohner der Verwaltung in Kelberg liegen erheblich unter den Personalkosten pro Einwohner deutlich größerer Verbandsgemeinde.
  • In der Verbandsgemeinde Kelberg konnten in erheblichem Umfange zusätzliche Geldmittel durch unentgeltliches Engagement von Bürgern eingespart werden, z.B. aktuell erhebliche unentgeltliche Eigenleistungen beim Bau der Feuerwehrhäuser in Mannebach und Retterath.
  • Die wirtschaftliche Lage der Verbandsgemeinde Kelberg und ihrer 33 Ortsgemeinden ist gut. Alle VG-Haushalte der letzten Jahrzehnte konnten ausgeglichen werden. Die ersten doppischen Haushaltspläne wiesen deutliche Überschüsse im Ergebnis- und Finanzhaushalt aus. Alle Ortsgemeinden verfügen über ausgeglichene Jahresrechnungen. Weder die Verbandsgemeinde noch eine Ortsgemeinde erhalten Bedarfszuweisungen. Fast alle Ortsgemeinden sind schuldenfrei. Insgesamt verfügen die Ortsgemeinden über Rücklagen von ca. 8,2 Mio. €, das sind mehr als 1.000,00 € pro Einwohner.
  • Außer der Einwohnerzahl gibt es in der Verbandsgemeinde Kelberg überhaupt keine Anhaltspunkte die für einen Zusammenschluss mit einer anderen Verbandsgemeinde sprechen.
  • Dies sieht die Bevölkerung, die örtliche Gemeinschaft so, deshalb haben sich alle sechs im Verbandsgemeinderat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen auch in einer Resolution einhellig gegen den Zusammenschluss der Verbandsgemeinde Kelberg mit einer anderen Verbandsgemeinde ausgesprochen.



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